Rechtsgebiet
Arbeitnehmerüberlassung
Unser Spezialgebiet ist die Arbeitnehmerüberlassung. Beide Anwältinnen sind seit Jahren in diesem Bereich praxisorientiert tätig.
Es werden demzufolge auch z.Zt. überwiegend Unternehmen der Zeitarbeitsbranche betreut, wobei das Spektrum von der rechtlichen Beratung telefonisch oder vor Ort, der Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Einzelangelegenheiten, dem Beistand bei externen Prüfungen (z.B. Landesarbeitsämter), der Beitreibung von Forderungen bis zu Inhouse-Schulungen reicht.
Wir sind außerordentliches Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)